Kinderzahnheilkunde

Kinderzahnheilkunde bafasst sich mit der speziellen Behandlung aller Krankheiten im Zahn-,Mund- und Kieferbereich während der Kindheit, also von der Geburt bis zur Pubertät. Wenn Sie das erste Mal zu uns kommen findet bei Ihrem Kind eine kurze Untersuchung statt.

Wir sind seit Jahren auf dem Gebiet der Kinderzahnheilkunde erfahren. Die Behandlung der Milchzähne ist genauso wichtig wie die der bleibenden Zähne. Außerdem kann ein stark kariöser Milchzahn die Entwicklung des bleibenden Zahnes stören. Auch Kinder haben Zahnschmerzen, können diese häufig nur nicht mitteilen.

Die Kinderzahnheilkunde unterscheidet sich erheblich von der Erwachsenenzahnheilkunde durch die folgenden Umstsände:

  • Das Kindergebiss entwickelt sich noch; das Schädelwachstum ist zum Beispiel noch nicht angeschlossen. Die Kinder haben Milchzähne und bekommen erst ab dem 6. Lebensjahr die bleibenden Zähne.
  • Die psychologischen Begleitumstände einer Kinderbehandlung unterscheiden sich erheblich von der Erwachsenenpsychologie.
  • Im Kindesalter wird die Voraussetzung für die Erhaltung der Zähne bis ins hohe Alter gelegt. Im Kindesalter werden die Grundlagen für die mögliche Angst vor der zahnärztlichen Behandlung gelegt.
  • Bei Kindern kann leichter ein Bedürfnis zur Mundhygiene geweckt werden
  • Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, die mit denselben Behandlungskonzepten wie Erwachsene behandelt werden können. Es müssen andere Behandlungskonzepte entwickelt werden, die sich an den anatomoischen und physiologischen Eigenschaften von Kindern orientieren. Und auch die gestige Entwicklung des Kindes muss berücksichtigt werden.

Wir sind darauf spezialisiert, sehr ängstliche Kinder mit kariösen Milchzähnen unter Vollnarkose zu behandeln. 

Kinderprophylaxe mit Individualpropylaxe & Zahnputzschule

Auch schon für die Kleinsten bieten wir im Rahmen der Früherkennungsuntersuchungen prophylaktische Leistungen an. Für Kinder vom 30. bis zum 72. Lebensmonat können wir drei Früherkennungs- untersuchungen im Abstand von 12 Monaten als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

Kinder und Jugendliche ab dem 6. Lebensjahr bis zum 17. Lebensjahr bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen halbjährlich ein Basisprogramm zur Vorbeugung von Karies und Parodontitis.

Darin sind folgende Leistungen für Ihr Kind enthalten:

  • Anleitung zur richtigen Mundhygiene / Zahnputzschule
  • Fluoridierung der Zähne
  • Bestimmung des Mundhygienezustandes
  • Fissurenversiegelung der bleibenden Backenzähne
  • Beratung über zahngesunde Ernährung